Gebäude und Inhalt

Wichtigkeit:

Sehr hoch

Im Firmenbereich sind die Schäden aus diesem Bereich sehr teuer

Kontrolle:

Alle 10 Jahre

Anwendungsbereich:

Die Gebäude und Inhaltsversicherung deckt, kurz gesagt, alles rund um das Betriebsobjekt ab. Schäden am Gebäude durch z.B. Hagel, natürlich nur zu versichern, wenn das Gebäude im Firmenbesitz ist. Handelt es sich umeine gemietetes Büro, Lager usw. dann ist nur der Inhalt zu versichern. Der Inhalt teilt sich in kaufmännische Einrichtung wie z.B. Büromöbel, in technische Einrichtung, wie z.B.Maschinen oder Computer und in Warenvorräte, wie z.B. Lebensmittel in der Gastronomie Branche. Die Summe dieser 3 Bereiche nennt man die Versicherungssumme. Die Höhe für deinen Betrieb musst du selber festlegen. Hier ist es wichtig auch schon zukünftige Zuwächse, besondersbei den Warenvorräten einzurechnen. Bitte die Versicherungssumme hoch genug wählen.

Wichtigste Begriffe:

  • Versicherungssumme: Diese sollte mindestens dem Wert deines gesamten Inhaltes entsprechen, da dies die maximale Leistung der Versicherung im Schadensfall an dich darstellt. Diese errechnet sich normalerweise über die kaufmännisch + technische Einrichtung + Warenvorräte.
  • Feuer: deckt alle Schäden bei Brand ab
  • Leitungswasser: deckt alle Schäden die durch austretendes Leitungswasser zustande kommen ab
  • Sturm: deckt alle Sturmschäden an versicherten Sachen ab
  • Einbruchdiebstahl: deckt alles Schäden durch Einbruch oder Diebstahl am versicherten Grundstück ab
  • Betriebsunterbrechung: deckt den Verdienstentgang nach einem gedeckten Schadenereignis ab

Vertragsdauer:

  • Bindungsfrist: Die Bindefrist ist bei Firmenkunden 10 Jahre, Ausnahmen gibt es jedoch immer wieder
  • Hauptfälligkeit: Die Hauptfälligkeit ist jener Zeitpunkt, zu welchem die Versicherung gekündigt werden kann. Liegt diese lt. deiner Versicherung zum Beispiel im November, so bedeutet dies, dass die Versicherung jedes Jahr per November gekündigt werden kann.
  • Kündigungsfrist: Dies ist jener Zeitraum welchen du beachten musst, wenn ein Vertrag gekündigt werden soll. Wenn die Kündigungsfrist zum Beispiel drei Monate beträgt (ist eigentlich Standard), so muss die Kündigung deines Vertrages mindestens drei Monate vor der Hauptfälligkeit bei der Versicherungsanstalt eingegangen sein.

Allgemeines:

  • Unterversicherung: Unterversichert ist deine Firma, wenn die Versicherungssumme deines Vertrages geringer ist als der tatsächliche Wert deiner Sachen. Bei groben Abweichungen verringert die Versicherung im Schadensfall deine Leistung anteilig um die zu wenig angeführten Werte. Dies bedeutet oftmals einen großen finanziellen Verlust für dich.
  • Sonstiges: Allgemein empfiehlt es sich immer auch auf das Kleingedruckte der versicherten Sparten zu achten. Deckt die Versicherung auch sensible Elektronik und EDV ab? Wie sieht es mit dem Tiefkühlgut aus? Ist grobe Fahrlässigkeit versichert? Wie sieht es mit Rollläden, oder Gegenständen am Balkon aus? Hier gibt es eine Vielzahl an möglichen Optionen.