Gas Privat

Tipp für den Abschluss:

Die staatlichen Lieferanten sind leider nicht die billigsten!! Bitte überprüfe deinen Gaspreis anhand deiner Rechnung. Die Rechnung ist in 3 Teile unterteilt.

  1. Gas oder Arbeitspreis (Cent pro Kilowattstunde KwH)
  2. Netzgebühren
  3. Steuern und Abgaben

Wir können dir beim Gas oder Arbeitspreis massive Einsparungen bis zu 50% anbieten, indem du einfach bei einer Firma einkaufst die das Gas möglichst billig einkauft. In Wahrheit bekommst du natürlich weiter dasselbe Gas, deine Heizung ist in Zukunft  gleich warm.

Die „Rohre“ sprich das Netz bleibt ja dort wo es ist in deiner Wand also bekommt dein örtlicher Anbieter z.B. EVN, Wiener Netzte usw. das Geld dafür. Die Steuern und Abgaben können wir leider auch nicht ändern, da diese vom Staat und Betreibern vorgegeben werden.

Die Aufteilung ist ca. je 1/3 also können wir dir von dem was du jährlich zahlt von ca. 1/3 bis zu 50% sparen.

Marktsituation:

Die „staatlichen“ Anbieter verlangen teilweise hohe Preis pro Kilowattstunde. Manche Anbieter schwanken sehr stark von sehr billig bis sehr teuer. Andere bieten „Anfangszuckerl“, das heißt es wird dir ein einmaliger Betrag am Anfang gut geschrieben jedoch ist der Arbeitspreis sehr hoch was bedeutet, dass du im 2ten Jahr wieder viel bezahlst. Bei Fragen wende dich einfach an uns wir helfen dir weiter.

 

Wichtigste Begriffe:

  • Kilowattstunde: ist die Einheit mit der dein Gasverbrauch gemessen wird. Die Abkürzung ist KwH. Die Preiseinheit ist Cent pro KwH und wird mit deinem jährlichen Verbrauch multipliziert, das Ergebnis ist der Preis für dein Gas
  • Laufzeit: grundsätzlich haben Gasverträge keine Laufzeit, das bedeutet, dass du jederzeit wechseln kannst ohne einer Kündigungsfrist, außer du hast eine Vergünstigung wie z.B. Neukunden Rabatt, Treuerabatt usw. in Anspruch genommen, dann hast du meistens eine Bindefrist von 12 Monaten. Bei Fragen schicke uns deine Gasrechnung wir überprüfen alles für dich
  • Voraussetzungen:
      1. Es dürfen beim Vorversorger keine Zahlungen offen sein
      2. Du musst Inhaber des Gasvertrages sein
      3. Es dürfen keine Bindefristen auf dem Vertrag sein, dann kann es zur Rückverrechnung der gewährten Rabatte kommen