Strom Privat
Tipp für den Abschluss:
Die staatlichen Lieferanten sind leider nicht die billigsten!! Bitte überprüfe deinen Strompreis anhand deiner Rechnung. Die Rechnung ist in 3 Teile unterteilt.
- Strom oder Arbeitspreis (Cent pro Kilowattstunde KwH)
- Netzgebühren
- Steuern und Abgaben
Wir können dir beim Strom oder Arbeitspreis massive Einsparungen bis zu 70% anbieten, indem du einfach bei einer Firma einkaufst die den Strom möglichst billig einkauft. In Wahrheit bekommst du natürlich weiter denselben Strom, deine Lampe leuchtet genauso hell wie vorher.
Die „Kabeln“ sprich das Netz bleibt ja dort wo es ist in deiner Wand also bekommt dein örtlicher Anbieter z.B. EVN, Wiener Netzte usw. das Geld dafür. Die Steuern und Abgaben können wir leider auch nicht ändern, da diese vom Staat und Betreibern vorgegeben werden.
Die Aufteilung ist ca. je 1/3 also können wir dir von dem was du jährlich zahlt von ca. 1/3 bis zu 70% sparen.
Marktsituation:
Die „staatlichen“ Anbieter verlangen teilweise hohe Preis pro Kilowattstunde. Manche Anbieter schwanken sehr stark von sehr billig bis sehr teuer. Andere bieten „Anfangszuckerl“, das heißt es wird dir ein einmaliger Betrag am Anfang gut geschrieben jedoch ist der Arbeitspreis sehr hoch was bedeutet, dass du im 2ten Jahr wieder viel bezahlst. Bei Fragen wende dich einfach an uns wir helfen dir weiter.
Wichtigste Begriffe:
- Kilowattstunde: ist die Einheit mit der dein Stromverbrauch gemessen wird. Die Abkürzung ist KwH. Die Preiseinheit ist Cent pro KwH und wird mit deinem jährlichen Verbrauch multipliziert, das Ergebnis ist der Preis für deinen Strom
- Laufzeit: grundsätzlich haben Stromverträge keine Laufzeit, das bedeutet, dass du jederzeit wechseln kannst ohne einer Kündigungsfrist, außer du hast eine Vergünstigung wie z.B. Neukunden Rabatt, Treuerabatt usw. in Anspruch genommen, dann hast du meistens eine Bindefrist von 12 Monaten. Bei Fragen schicke uns deine Stromrechnung wir überprüfen alles für dich
- Voraussetzungen:
- Es dürfen beim Vorversorger keine Zahlungen offen sein
- Du musst Inhaber des Stromvertrages sein
- Es dürfen keine Bindefristen auf dem Vertrag sein, dann kann es zur Rückverrechnung der gewährten Rabatte kommen