Krankenversicherung

Wichtigkeit:

Mittel

Kontrolle:

Bei Abschluß

Anwendungsbereich:

Der Sinn und Zweck einer Krankenversicherung ist es im Falle eines Spitalaufenthaltes die bestmögliche Heilung zu haben. Diese Versicherung ermöglicht einerseits ein Zwei- oder Ein-Bett Zimmer damit du nicht mit vielen Leuten im Zimmer liegen musst, andererseits die bestmögliche ärztliche Versorgung mit Ärzten deiner Wahl. Der zweite Teil der Versicherung umfasst Honorare für Privatärzte und Heilbehelfe, wie z.B. Brillen, Einlagen, Massage aber auch Alternativ Medizin.

Bei dieser Versicherung steckt der Teufel im Detail, deswegen ist es ratsam, die Details in einem persönlichen Gespräch zu klären.

 

Wichtigste Begriffe:

  • Leistungen: Es gibt hier einige Unterschiede im Preis und in der Leistung bei den Verschieden Anstalten deswegen raten wir ein persönliches Gespräch zu vereinbaren. Die Leistungen gelten generell Weltweit in öffentlichen Krankenhäusern, die Details sind in den Polizzen niedergeschrieben.
  • Versicherte Risiken: möglichst angenehmer Aufenthalt im Krankenhaus, bzw. Bestmögliche  Ärztliche Versorgung
  • Ausschlüsse: Jemand der bereits eine schwere Krankheit hat ist nicht mehr versicherbar -> diese Versicherung muss man abschließen solange man Gesund ist

Vertragsdauer:

  • Bindungsfrist: Die Bindungsfrist darf maximal drei Jahre andauern (bei Konsumentenverträgen). Nach Ablauf dieser Zeit kannst du den Vertrag kündigen.
    ACHTUNG:
    Bei dieser Versicherung kann dich die Anstalt, dein Leben lang, nicht kündigen, auch wenn du oft ins Spital musst solange du deine Prämie bezahlst
  • Kündigungsfrist: Dies ist jener Zeitraum welchen du beachten musst, wenn ein Vertrag gekündigt werden soll, in den meisten Fällen 3 Monate